Es wurden zwei Kanister Reinigungsmittel unsachgemäß abgestellt. Diese wurden von den Einsatzkräften eingesammelt.
Es ist verboten, Reinigungsmittel oder andere gefährliche Stoffe in der Natur abzustellen. Das stellt in der Regel eine illegale Abfallentsorgung dar und kann gemäß Umweltrecht und Abfallrecht mit Bußgeldern oder sogar strafrechtlich geahndet werden – insbesondere wenn die Stoffe umweltgefährdend sind.